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Abrechnung der ambulanten Pflegeleistungen...


Die zu erbringenden Leistungen werden im Rahmen eines individuellen Pflegevertrages mit den Klienten geregelt. Die Abrechnung erfolgt auf der Basis eines Leistungsnachweises, bei vorhandener Einstufung, direkt mit der jeweiligen Pflegekasse.

Bei erfolgter Einstufung in eine gesetzliche Pflegestufe kann der nachfolgend genannte monatliche Zuschuss in Anspruch genommen werden:

 

Pflegestufe 1

Pflegestufe 2

Pflegestufe 3

420,00 €

980,00 €

1470,00 €




Leistungen, die den gesetzlich geregelten Zuschuss überschreiten, werden dem Klienten direkt in Rechnung gestellt. Die aktuellen Preise für die einzelnen Leistungen können jederzeit angefordert werden.

Abrechnung ärztlich verordneter Leistungen

Kosten für ärztlich verordnete Leistungen werden nach erteilter Genehmigung durch die zuständige Krankenkasse mit dieser direkt abgerechnet.

Liegt keine Genehmigung vor und nimmt der Klient die Leistungen in Anspruch, so erfolgt die Rechnungsstellung privat.

Privat Versicherte erhalten eine Gesamtrechnung und rechnen direkt mit ihrer Pflegekasse bzw. Krankenkasse ab.